AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Open Air Luftbildservice UG (haftungsbeschränkt)

Mit dem Ticketkauf oder der Einlösung eines Gutscheins für einen Tragschrauberflug mit der Open Air Luftbildservice UG (haftungsbeschränkt) erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Bestimmungen zur Buchung, Bezahlung und Gültigkeit der Gutscheine

Die Open Air Luftbildservice UG (haftungsbeschränkt), Pfarrstraße 16, 76189 Karlsruhe, im Folgenden kurz „Open Air“ genannt, bietet Rundflüge sowie Foto- und Kontrollflüge mit einem Tragschrauber an. Die Flugtickets oder Geschenkgutscheine können schriftlich per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Der Vertrag ist mit der Zusendung oder persönlichen Übergabe der Tickets oder Gutscheine gültig.

Die Rechnung muss spätestens eine Woche nach Erhalt des Gutscheins auf das angegebene Konto beglichen sein, ansonsten verlieren die Gutscheine ihre Gültigkeit. In Ausnahmefällen oder bei kurzfristigen Aufträgen kann der vereinbarte Flugpreis in Absprache mit der Open Air auch unmittelbar vor dem Flug in bar vor Ort entrichtet werden. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Flugpreis nicht entrichtet worden ist.

Das Recht auf Inanspruchnahme des Gutscheines oder des Flugtickets verjährt ersatzlos, wenn der Gutschein oder das Flugticket seit seinem Ersterwerb nicht innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen wird. Für Tickets und Gutscheine, deren Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt, erlischt die Bindung an den Kaufpreis. Preisdifferenzen zu aktuell gültigen Preisen müssen dann vor Flugantritt nachgezahlt werden. Alle Flugpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Gutscheine  oder Flugtickets können innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zurückgegeben werden. Flugtickets und Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar.

2. Bestimmungen zur Terminvereinbarung und zum Rücktritt

Termine für Rundflüge können per E-Mail oder telefonisch unter Berücksichtigung des aktuellen Buchungsstatus‘ sowie der angekündigten Wetterbedingungen vereinbart werden. Soweit möglich berücksichtigt Open Air individuelle Terminwünsche – ein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin besteht jedoch nicht. Insbesondere in der Hauptsaison von April bis Oktober sollten Terminwünsche möglichst früh erfragt werden.

Falls ein Flug wegen schlechten Wetters oder eines technischen Defekts des Luftfahrzeugs abgesagt werden muss, informiert Open Air den Fluggast spätestens am Abend vor dem vereinbarten Abflug. Ein Anspruch auf Erstattung von Anreisekosten besteht nicht.

Bei kurzfristigem Rücktritt (ab dem Morgen des Flugtages) oder Nichterscheinen des Fluggastes behält sich Open Air vor, das Ticket oder den Gutschein ohne Anspruch auf Rückzahlung zu stornieren.

Muss der Flug aus von Open Air nicht zu vertretenden Gründen wie Witterungsumschwung (Gewitter), höhere Gewalt, technische Störung, Ausfall des Piloten, Wegfall räumlicher Voraussetzungen oder behördlicher Anordnungen am Flugtag kurzfristig abgesagt werden, hat der Fluggast keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz der ihm entstandenen Kosten für die Anreise. Gutscheine oder Flugtickets behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit.

Flüge können bei ungünstigen Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen verkürzt oder kurzfristig abgesagt werden.

3. Bestimmungen zur Flug-Durchführung

Der Rundflug beginnt mit dem Anlassen des Motors und endet mit dem Abstellen des Motors nach der Landung. Das Warmlaufenlassen des Motors zu Beginn eines Flugtags wird nicht zur Rundflugzeit gerechnet. Die Dauer des Rundflugs kann nur ungefähr angegeben werden, da der Luftfahrzeugführer an die Anweisungen der Flugleitung gebunden ist. Ein Anspruch auf minutengenaue Flugdauer ist daher ausgeschlossen.

Sollte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein, ist der Segelflugplatz Rastatt der Startflugplatz. Anfallende Gebühren für die Landung auf fremden Flugplätzen oder sonstige durch besondere Flugwünsche des Fluggastes entstehende zusätzliche Kosten werden dem Fluggast gesondert berechnet.

Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Der Fluggast versichert, keine Gegenstände aus dem Tragschrauber zu werfen oder fallen zu lassen. Lose Gegenstände wie Kameras, Handtaschen, Handys etc. sind gegen Herausfallen zu sichern (etwa durch Handschlaufen).

Rauchen, offenes Licht und Feuer im Tragschrauber sowie in dessen Umkreis von 5 Metern ist verboten.

Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während des Fluges und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. Verstößt der Fluggast gegen die Sicherheitsanweisungen des Piloten, so ist der Pilot berechtigt, den Start abzubrechen oder umgehend zu landen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Fluggast zu tragen. Eine Erstattung des Flugpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Persönliche Voraussetzungen für einen Tragschrauberflug

  • Das Maximalgewicht des Fluggastes darf inklusive Kleidung 100 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Der Fluggast erklärt, für die Dauer des Fluges nicht unter einer bewusstseinsmindernden Wirkung von Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen zu stehen.
  • Der Fluggast kann nur befördert werden, wenn er den Anweisungen des Piloten folgen kann und sich diszipliniert verhält. Bei Kindern ist dies in der Regel ab 10 Jahren möglich.
  • Kinder bis 18 Jahren brauchen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter.
  • Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankte können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung befördert werden. Für Folgeschäden aufgrund anderer gesundheitlicher Einschränkungen des Fluggastes übernimmt Open Air keine Haftung.
  • Von Flügen während der Schwangerschaft raten wir ab.
  • Der Fluggast versichert, dass keine schwebenden Strafverfahren gegen ihn im Bereich des Terrorismus vorliegen.

5. Versicherung

Der von Open Air eingesetzte Tragschrauber verfügt über folgenden Versicherungsschutz:

Im Rahmen der einheitlichen Deckungssumme (CSL) von 4.000.000 Euro finden folgende Mindestdeckungssummen Anwendung:

  • Halterhaftpflicht/Personen- und Sachschäden: SZR 750.000
  • Passagierhaftpflicht/Personenschäden: SZR 250.000,00
  • Kriegs- und Terrorschäden sind bis zur gesetzlichen Mindesthaftungssumme mitversichert.

Der Fluggast haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht, in voller Höhe.

Preisänderungen vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma
(Stephanienstraße 84, 76133 Karlsruhe).

Karlsruhe, 01. Februar 2017